© Gartenservice-Bolz 2023
Gartenservice-Bolz

Aktuelles

Baumfällung, Heckenentfernung usw. Aufgrund der vielen Anfragen bzgl. Baumfällung, bzw. Rückschitt von Bäumen und Hecken möchten wir Sie darauf hinweisen, dass zwischen dem 01.03. und 30.09. es laut Bundesnaturschutzgesetz nicht erlaubt ist, Hecken abzuschneiden bzw. auf Stock zu setzen, Sträucher und andere Gehölze (wie z.B. lebende Hecken) zu entfernen. Erlaubt sind nur Pflegeschnitte, bzw. Formschnitte, dementsprechend Maßnahmen die der Pflege dienen. Bäume dürfen in dieser Zeit nur mit Genehmigung der Behörde beschnitten oder gefällt werden. Eine Genehmigung bekommt man z.B., wenn Gefahr in Verzug ist (z.B. wenn die Sicherheit um den Baum herum bedroht ist) und bei erkrankten und abgestorbenen Bäumen.
Jetzt schon Termine für den Herbst sichern Sichern Sie sich jetzt schon Termine für den kommenden Herbst. Aufgrund der aktuell sehr hohen Nachfrage empfehlen wir Ihnen sich jetzt schon Termine für den Herbst zu sichern.
Garten- und Landschaftsbau - Alles rund ums Haus
Logo 1
Jetzt schon Termine für den Winter sichern Ab sofort bieten wir auch einen Winterdienst an. Bezüglich Art und Aufwand bitten wir Sie uns zu kontaktieren. Wir passen unsere Angebote individuell an.
Mitarbeiter gesucht Für folgende Bereiche suchen wir Unterstützung: Gartenpflege (520 Euro Minijob) Gartenhelfer Ausgebildeter Garten- und Landschaftsbauer Gerne kannst du dich direkt bei uns per E- Mail bewerben und/oder weitere Informationen anfordern: bewerbungen@gartenservice-bolz.de
Beispiele zu unserem Einzugsgebiet Da wir immer wieder gefragt werden, wo wir zum Einsatz kommen, möchten wir hier ein Paar Beispiele nennen. Grundsätzlich in allen Orten rund um folgende Städte: Alpen, Rheinberg, Kamp-Lintfort, Geldern, Moers, Neukirchen-Vluyn, Issum, Sonsbeck, Kevelaer, Xanten Auf Anfrage und Absprache auch darüber hinaus.
© Gartenservice-Bolz

Aktuelles

Baumfällung, Heckenentfernung usw. Aufgrund der vielen Anfragen bzgl. Baumfällung, bzw. Rückschitt von Bäumen und Hecken möchten wir Sie darauf hinweisen, dass zwischen dem 01.03. und 30.09. es laut Bundesnaturschutzgesetz nicht erlaubt ist, Hecken abzuschneiden bzw. auf Stock zu setzen, Sträucher und andere Gehölze (wie z.B. lebende Hecken) zu entfernen. Erlaubt sind nur Pflegeschnitte, bzw. Formschnitte, dementsprechend Maßnahmen die der Pflege dienen. Bäume dürfen in dieser Zeit nur mit Genehmigung der Behörde beschnitten oder gefällt werden. Eine Genehmigung bekommt man z.B., wenn Gefahr in Verzug ist (z.B. wenn die Sicherheit um den Baum herum bedroht ist) und bei erkrankten und abgestorbenen Bäumen.
Jetzt schon Termine für den Herbst sichern Sichern Sie sich jetzt schon Termine für den kommenden Herbst. Aufgrund der aktuell sehr hohen Nachfrage empfehlen wir Ihnen sich jetzt schon Termine für den Herbst zu sichern.
Gartenservice-Bolz
Garten- und Landschaftsbau - Alles rund ums Haus
Jetzt auch schon Termine für den Winter sichern Ab sofort bieten wir auch einen Winterdienst an. Bezüglich Art und Aufwand bitten wir Sie uns zu kontaktieren. Wir passen unsere Angebote individuell an.
Mitarbeiter gesucht Für folgende Bereiche suchen wir Unterstützung Gartenpflege (520 Euro Minijob) Gartenhelfer Ausgebildeter Garten- und Landschaftsbauer Gerne kannst du dich direkt bei uns per E-Mail bewerben und/oder weitere Informationen anfordern: bewerbungen@gartenservice-bolz.de Beispiele zu unserem Einzugsgebiet Da wir immer wieder gefragt werden, wo wir zum Einsatz kommen, möchten wir hier ein Paar Beispiele nennen. Grundsätzlich in allen Orten rund um folgende Städte: Alpen, Rheinberg, Kamp-Lintfort, Geldern, Moers, Neukirchen-Vluyn, Issum, Sonsbeck, Kevelaer, Xanten Auf Anfrage und Absprache auch darüber hinaus.